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Bei Familienkonflikten kann es vorkommen, dass Kinder entführt werden.

Eine interfamiliäre Kindesentführung liegt dann vor, wenn ein Elternteil sein Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt oder dort festhält und nicht befugt ist, den Aufenthaltsort des Kindes allein zu bestimmen. Dies hat negative Auswirkungen auf das Kind, das sich plötzlich entwurzelt und im Mittelpunkt eines elterlichen Konflikts wiederfindet.

Unser multidisziplinäres Team bietet in Entführungsfällen soziale sowie rechtliche Unterstützung und beurteilt die Möglichkeiten einer Mediation.

Die Situationen erfordern die Fähigkeit, grenzüberschreitend zu agieren, mit dem Ziel, die familiären Beziehungen so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Diensten, darunter das Bundesamt für Justiz (BJ), das in der Schweiz die Zentralbehörde für internationale Kindesentführungen ist, gilt es, das Kind zu lokalisieren, den zurückgebliebenen Elternteil zu begleiten und ihn in rechtlicher und sozialer Hinsicht zu beraten.

Darüber hinaus bieten wir professionelle und kultursensible Kindesvertretungen an. Im Gespräch mit dem Kind unterstützen wir seine Meinungsbildung, stellen eine kindgerechte Information über seine Situation sowie das Verfahren sicher und vertreten seine Interessen. Grundsätzlich wird eine Kindesvertretung  gem. Art. 9 Abs. 3 BG-KKE in Kindesentführungsfällen bestellt.

Wenn das Kind in ein Land gebracht wurde, welches das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) nicht unterzeichnet hat, nutzt der SSI Schweiz sein Partnernetzwerk, um Massnahmen zum Schutz des Kindes zu ergreifen und die Herstellung des Kontakts mit dem entführenden Elternteil herzustellen. In solchen Fällen überprüfen wir jeweils die Möglichkeit einer länderübergreifenden Familienmediation und unterstützen die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung im Interesse des Kindes.

Im Falle einer Rückführung des Kindes aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Eltern, bereiten wir diese in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteur*innen (Behörden, Eltern, Anwält*innen, Kindesschutzbehörden usw.) vor und begleiten sie.

Unsere Leistungen
  • Bereitstellen von Informationen und Beratung für die Eltern sowie die zuständigen Behörden
  • Lokalisierung des Kindes im Ausland
  • Wiederherstellung des Kontakts zum zurückgebliebenen Elternteil
  • Abklärung der Situation des Kindes
  • Transnationale Familienmediation
  • Vorbereitung und Begleitung der Rückführung
  • Kindesvertretung in Verfahren, die Kinder betreffen 

Zum Flyer